ABFALL-ABC
Agrarfolien
Fahrsiloplanen, Folie von Siloballen – besenrein
Bindegarn von Großpacken, getrennte Anlieferung
Aushub
Erdreich, Bodenaushub
Es darf nicht enthalten sein: Bauschutt, Ziegel, Abfälle,
Keine Verunreinigungen / Verwertung nur mit unterschriebener Unbedenklichkeitsbescheinigung
Auf dem Grundstück dürfen keine Altlastenverdachten bekannt sein.
Altholz bis Kl. III
1. naturbelassenes, oder mechanisch behandeltes Altholz
z. Bsp. Paletten; Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten; Möbel, naturbelassenes Vollholz
2. verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder behandeltes Altholz ohne
halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
z. Bsp. Möbel, Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau (ohne
schädliche Verunreinigungen); Türblätter und Zargen von Innentüren; Bauspanplatten;
Altholz aus dem Sperrmüll;
Altholz bis Kl. IV (besonders überwachungsbedürftiger Abfall)
1. mit Holzschutzmittel behandeltes Holz
z. Bsp. Holzfachwerk und Dachsparren; Konstruktionshölzer für tragende Teile, Altholz aus
Schadensfällen (Brandholz); Fenster, Fensterstöcke, Außentüren,; Imprägnierte Bauhölzer aus dem
Außenbereich; Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen;
2. Imprägniertes Altholz, sowie sonstiges Altholz mit Schadstoffbelastung
z. Bsp. Bahnschwellen, Leitungsmasten; Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau,
Gartenmöbel imprägniert; Sortimente aus der Landwirtschaft, imprägniert;
Altholz von Parkettböden
Altholz Kl. IV ist ein gefährlicher Abfall und unterliegt der Elektronischen Abfallnachweisverordnung.
Altkleider
tragbar
nicht mehr tragbar – Abfall
Asbestabfälle und Asbestzementabfälle (Eternitplatten)
Asbestteile dürfen nur in reißfester Folie, dichtverklebt oder in zugelassenen
Transportsäcken verpackt, transportiert und verladen werden.
Die hierfür benötigten Säcke können auf dem Wertstoffhof abgeholt oder auf Wunsch
mitgeliefert werden.
Asbesthaltige Abfälle ist ein gefährlicher Abfall und unterliegt der elektronischen Nachweisverordnung.
Baustoffe auf Gipsbasis
z.Bsp. Rigipsplatten
Bauschutt
nur mineralische Stoffe wie: Beton, Mauerwerk, Ziegel, Putz, Dachziegel, Mörtel und Putzreste, Pflastersteine, Estriche,
Fliesen, keramische Baustoffe
Verwertung nur mit unterschriebener Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Annahme bis zur Einstufung nach LAGA Z 1.2.
Maximale Kantenlänge 60 cm (Meisselzuschlag).
jedoch keine Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Holz, Metall, Gips- und Rigipsplatten, Styropor, Teer, Bitumen,
Schornsteininnenausmauerungen, usw.
Elektronikschrott
Elektronikschrott wie:
Computer
Monitore / Fernsehgeräte
Kühlgeräte
Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschine, Herd ...)
Elektrokleingeräte (Staubsauger, Kaffeemaschinen ...)
Akkus müssen aus den Altgeräten entfernt werden
Altbatterien
CD / DVD
Handy
Fenster
Altfenster gehören in die Kategorie Altholz Kl. IV, und können mit Glas entsorgt werden.
Altfenster ist ein gefährlicher Abfall und unterliegt der Elektronischen Abfallnachweisverordnung.
Grüngut
Rasenschnitt, Grünschnitt, Äste, Laub, Baum- und Astschredderabfälle,
maximaler Durchmesser von 20 cm.
Von Privatpersonen des Landkreises Ravensburg in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Kostenlose Annahme von Schad- und Giftpflanzen
Auf unserem Wertstoffhof können auch Schadpflanzen wie Springkraut und Jakobskreuzkraut kostenlos abgegeben werden.
Zur Aufnahme dieser Pflanzen stehen separate Containermulden bereit.
Giftpflanzen wie Riesenbärenklau, Ambrosia oder Buchsbaumzünsler können nur auf den beiden Deponien des Landkreises
(Ravensburg-Gutenfurt oder Wangen-Obermoorweiler), gut verpackt, angeliefert werden.
Diese Pflanzen werden anschließend im Müllheizkraftwerk in Kempten verbrannt.
Mineralfasern
Dämmmaterial wie Mineralwolle, Glaswolle, Steinwolle
Annahme nur in staubdichter Verpackung, in reißfesten Gewebesäcken (auf dem Wertstoffhof erhältlich).
Papier und Pappe
Die Anlieferung ist kostenfrei,
keine Unterscheidung zwischen Papier und Pappe
Vernichtung von Akten und Dokumenten auf Anfrage.
Problemstoffe
Altfarben, Lacke
-> Problemstoffsammlung des LRA RV, Termine siehe Homepage Landratsamt
Reifen
Reifen mit oder ohne Felgen, Unterscheidung nach Größe
bis Durchmesser 0,60 m / bis Durchmesser 1,20 m
Abrechnung nach Stück.
Sortierbarer Abfall
Alle Abfallgemische,
sowie Haushaltshauflösungen oder Dachbodenentrümpelung,
jedoch keine flüssigen Stoffe, Lacke, Farben usw.
Wurzelstöcke
Wurzelstöcke getrennt von Grüngut, Abrechnung nach Tonnage
ZERTIFIZIERUNG DURCH DIE TECHNISCHE ÜBERWACHUNGSORGANISATION
FÜR SICHERHEIT, QUALITÄT UND UMWELTSCHUTZ GMBH
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